Wie man Kinderpornographie im Internet meldet
(Für Eilige: Hier klicken, um zur Liste der Kinderpornographie-Beschwerdestellen bei Jan zu springen.)
Jan Schejbal hat einen kleine Leitfaden zusammengestellt, wie man, sollte man zufällig auf "Kinderpornographie" (Abbildung von sexualisierter Kindesmisshandlung) stoßen, so etwas dergestalt meldet, dass a) diese Abbildungen wirklich gelöscht werden, b) wirklich gegen die Urheber vorgegangen wird, und besonders wichtig c) man nicht in Schwierigkeiten oder gar selbst in Verdacht gerät:
Howto: Kinderpornographie im Internet melden.
Wie Jan nutze ich das Internet schon sehr lange sehr intensiv, vor allem für Recherchen. Wie er habe ich in all den Jahren noch nie "Kinderpornographie" entdeckt. Wohl gemerkt: "Kinderpornographie" im Sinne des § 184b StGB, nach der Definition des § 176 StGB - nicht alles, woran sich etwa ein Pädophiler "aufgeilen" könnte ist Kinderpornographie! (Sonst wäre auch der Otto-Katalog oder ein beliebiges Familien-Fotoalbum "KiPo-verdächtig".)
Dass ich nie auf "Kinderpornographie" stieß, ist auch kein Wunder, denn nach Angaben des bayrischen Landeskriminalamtes wird "Kinderpornografie" in Deutschland über Tauschbörsen, E-Mail-Verteiler oder klassisch per Post verbreitet. Webseiten spielen kaum eine Rolle.
Dennoch ist es gut, wenn man weiß, was man tun kann, wenn man doch mal auf "so etwas" stoßen sollte.
Jan Schejbal hat einen kleine Leitfaden zusammengestellt, wie man, sollte man zufällig auf "Kinderpornographie" (Abbildung von sexualisierter Kindesmisshandlung) stoßen, so etwas dergestalt meldet, dass a) diese Abbildungen wirklich gelöscht werden, b) wirklich gegen die Urheber vorgegangen wird, und besonders wichtig c) man nicht in Schwierigkeiten oder gar selbst in Verdacht gerät:
Howto: Kinderpornographie im Internet melden.
Wie Jan nutze ich das Internet schon sehr lange sehr intensiv, vor allem für Recherchen. Wie er habe ich in all den Jahren noch nie "Kinderpornographie" entdeckt. Wohl gemerkt: "Kinderpornographie" im Sinne des § 184b StGB, nach der Definition des § 176 StGB - nicht alles, woran sich etwa ein Pädophiler "aufgeilen" könnte ist Kinderpornographie! (Sonst wäre auch der Otto-Katalog oder ein beliebiges Familien-Fotoalbum "KiPo-verdächtig".)
Dass ich nie auf "Kinderpornographie" stieß, ist auch kein Wunder, denn nach Angaben des bayrischen Landeskriminalamtes wird "Kinderpornografie" in Deutschland über Tauschbörsen, E-Mail-Verteiler oder klassisch per Post verbreitet. Webseiten spielen kaum eine Rolle.
Dennoch ist es gut, wenn man weiß, was man tun kann, wenn man doch mal auf "so etwas" stoßen sollte.
MMarheinecke - Montag, 17. August 2009
Das war feige, "Mutiger Vater"
Ach übrigens:
Meine Zeichnung ( https://www.ipernity.com/doc/mmssenf/886612/in/album/36681 ) ist keine "Kinderpornographie" und auch kein Posing-Bild. Wenn sich jemand daran hochgeilt, ist das zwar nicht in meinem Sinne, aber das ist mir 1000mal lieber, als wenn er am Spielplatz im Gebüsch hockt und sich einen ´runterholt.