Sauschwer von Begriff
Erst vor zwei Wochen erließ das Landgericht Stuttgart eine einweilige Verfügung gegen den Media Markt - wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung.
Letzte Woche mahnte die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen zwei Filialen der angeblich saubilligen Elektronik- und Elektro-Fachmärkte ab - auch wieder wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsplicht.
Und wie gehabt lehnt Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ("Ich bin doch nicht blöd") die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab - nach glaubhaften Angaben der DUH garniert mit unflätigen Beschimpfungen Was er offensichtlich übersieht: Gesetze gelten auch für marktführende Elktromärkte.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl-und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für verbrauchsarme Geräte erleichtern. Denn so manches saubilliges Schnäppchen verursacht später der schlecht informierten Käufer eine schweineteure Stromrechnung. Und umwelt- und ressourcenschonend ist so eine elektrische Mastsau auch nicht.
Die zum Metro-Konzern gehörenden Elektrogeräteketten Media Markt ("Saubillig") und Saturn ("Geiz ist geil!") hatte die DUH seit über einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz. Vermutlich in der Hoffnung, den lästigen DUH "weichzukriegen".
Letzte Woche mahnte die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) in den vergangenen Tagen zwei Filialen der angeblich saubilligen Elektronik- und Elektro-Fachmärkte ab - auch wieder wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsplicht.
Und wie gehabt lehnt Media-Markt-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ("Ich bin doch nicht blöd") die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab - nach glaubhaften Angaben der DUH garniert mit unflätigen Beschimpfungen Was er offensichtlich übersieht: Gesetze gelten auch für marktführende Elktromärkte.
Die Energieverbrauchskennzeichnung soll Kunden beim Kauf von Kühl-und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern mit eindeutigen Angaben die Entscheidung für verbrauchsarme Geräte erleichtern. Denn so manches saubilliges Schnäppchen verursacht später der schlecht informierten Käufer eine schweineteure Stromrechnung. Und umwelt- und ressourcenschonend ist so eine elektrische Mastsau auch nicht.
Die zum Metro-Konzern gehörenden Elektrogeräteketten Media Markt ("Saubillig") und Saturn ("Geiz ist geil!") hatte die DUH seit über einem Jahr wegen teilweise laschen Umgangs und teilweise auch geradezu demonstrativer Ignoranz mehrfach angeprangert und in der Folge vor den Gerichten bislang ohne Ausnahme obsiegt. Dennoch erzwingen die betroffenen Filialen aus dem Metro-Konzern weiter regelmäßig die Auseinandersetzung vor den Gerichten und bemühen dort im Fall von Niederlagen die jeweils nächste Instanz. Vermutlich in der Hoffnung, den lästigen DUH "weichzukriegen".
MMarheinecke - Samstag, 23. Dezember 2006
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