Zum Mitschreiben
für alle, die es noch nicht wissen - und vor allem für alle die es einfach nicht kapieren wollen:
Via: Sven, Karan und Udo.
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.(Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel.)
Via: Sven, Karan und Udo.
MMarheinecke - Freitag, 8. Juni 2007