Montag, 19. Juni 2006

Drei Jahre Gefängnis für “schwere Gotteslästerung”?

Manchmal sind die unfreiwilligen Scherze des Stoi-Bärs gar nicht zum Lachen:
Stoiber will Gotteslästerung härter bestrafen
Stoiber nannte die derzeit geltende Gesetzgebung «völlig stumpf und wirkungslos», weil der entsprechende Paragraph 166 des Strafgesetzbuches eine Bestrafung nur dann vorsehe, wenn der «öffentliche Frieden gefährdet» sei und «Aufruhr» drohe.

Stoiber will dagegen Gotteslästerung schon dann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen, sofern jemand bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele. «Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist», sagte Stoiber. Wohin die Verletzung religiöser Gefühle führen könne, habe der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr «auf alarmierende Weise» gezeigt, mahnte der CSU-Chef.
(Hervorhebungen von mir M.M.)
Den letzten Satz kann man so verstehen, dass sich Äh-dmund auf die Seite der sich durch die Karrikaturen beleidigt fühlenden Moslems stellt. Wobei es einiger Aufhetzung, Lügen, entstellenden Darstellungen und Fälschungen bedurfte, bis besagte Momlems sich wirklich empört zeigten (und auch dann waren es nicht so schrecklich viele). Wie dem auch sei: Die mit der medienwirksamen Empörung über die Mohammed-Karikaturen auf die Tagesordnung geratene Debatte um den Schutz religiöser Symbole heitzt Stoiber regelmäßig an.

Das unfreiwillig komische Element: Noch vor gut zwei Wochen meinte Stoiber, eine Neuauflage das früheren Gotteslästerungsparagrafen (der auch ohne Gefährdung des öffentlichen Friedens griff) sei aber sei "keine wünschenswerte Option". "Wir haben das drei Mal versucht und sind drei Mal gescheitert."

Was muß man eigentlich so alles anstellen, um für 3 Jahre in den Bau zu wandern? Beleidigung reicht dafür jedenfalls nicht aus. Denn schlimmstenfalls stellt eine Gotteslästerung eine Beleidigung dar. Im Regelfall ist sie schlicht Kritik oder Satire.

... sofern jemand bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele.
Wenn man das so sieht, gäbe es eine nette juristische Handhabe für Asatrúar, etwas Wirksames gegen inwändig braune Hohlköppe zu tun, die die Namen der Götter und die germanische Mythologie für üble Nazipropaganda mißbrauchen. Oder für Wicca und andere Hexen, gegen offen hexenfeindliches "Brauchtum" - zu dem sogar stillisierte Hexenverbrennungen auf Volksfesten gehören - vorzugehen. Aber leider scheint Stoiber das nicht so gemeint zu haben. Sein erklärtes Hauptziel ist: Mehr Schutz für die angeblich gefährdeten christliche Empfindungen. Als Machtmensch und angesichts der traditionell engen Bindungen zwischen CSU und den großen Kirchen käme ihm die Rückkehr traditionell "christlicher Werte" ins Herz der Gesellschaft zupaß.

Nachtrag: Gotteslästerung: Kirchen gegen härtere Strafen Mit Ausnahme des Sprechers des Erzbistums München und Freising, Winfried Röhmel, der den Vorstoß Stoibers begrüßte.
Was wiederum ganz gut ins Schema paßt.

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